Aktenzeichen: 3606 IN 11867/25
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 19. Dezember 2025 um 10:00 Uhr im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Ageless GmbH, Clubhouse Berlin GmbH, mit Sitz in der Torstraße 85 in Berlin, erste entscheidende Maßnahmen zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse beschlossen. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Carsten Ferdinand Pistor und im Handelsregister unter der Nummer HRB 234941 geführt, ist im Begriff, sein Insolvenzverfahren zu eröffnen.
Zur Abwendung nachteiliger Veränderungen in der finanziellen Lage der Gesellschaft wurde Rechtsanwalt Oliver Sietz aus Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und in seiner Substanz zu erhalten. Eine vollständige Vertretung des Unternehmens durch den Insolvenzverwalter wurde jedoch nicht angeordnet. Stattdessen wird das Unternehmen durch eine sogenannte „schwache vorläufige Insolvenzverwaltung“ kontrolliert.
Die Schuldnerin darf fortan nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Besonders betroffen von dieser Regelung sind Bankkonten und offene Forderungen (Außenstände), deren Verwaltung und Verfügungsgewalt nun vollständig auf den Insolvenzverwalter übergegangen ist. Er ist zudem ermächtigt, Sonderkonten im Namen der Gesellschaft oder auf seinen eigenen Namen einzurichten, wie es höchstrichterlich durch den Bundesgerichtshof vorgesehen ist. Auch darf er Zahlungen entgegennehmen und Forderungen selbstständig einziehen.
Im Sinne einer vollständigen Transparenz wurden die kontoführenden Banken zur umfassenden Auskunft gegenüber dem Insolvenzverwalter verpflichtet. Gleiches gilt für die Geschäftspartner und Drittschuldner der Ageless GmbH: Sie sind nun aufgefordert, ausnahmslos nur noch unter Berücksichtigung der getroffenen gerichtlichen Anordnung Leistungen zu erbringen – ausschließlich an den Insolvenzverwalter. Zahlungen an die Gesellschaft selbst sind nicht mehr zulässig.
Darüber hinaus wurde dem Insolvenzverwalter das Recht eingeräumt, die Geschäftsräume und Nebenräume der Ageless GmbH zu betreten und dort erforderliche Nachforschungen durchzuführen. Ihm steht Einsicht in sämtliche Geschäftspapiere zu, und er darf deren Herausgabe verlangen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, um die künftige Insolvenzmasse zu sichern und Klarheit über die finanzielle Lage zu schaffen.
Die getroffenen Maßnahmen wurden gemäß den Bestimmungen der Insolvenzordnung öffentlich bekannt gemacht. Sie werden im elektronischen Informationssystem der Justiz für die Dauer ihrer Wirksamkeit gespeichert. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, erfolgt eine Löschung dieser Bekanntmachung spätestens sechs Monate nach Verfahrensende. Wird das Verfahren nicht eröffnet, endet die Speicherfrist sechs Monate nach Aufhebung der Anordnung.
Mit dieser Anordnung ist ein bedeutender Schritt zur Prüfung der Insolvenzfähigkeit der Ageless GmbH getan. Die gerichtliche Entscheidung eröffnet dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, sich ein umfassendes Bild über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu verschaffen und die Voraussetzungen für ein mögliches Hauptverfahren zu prüfen. Die nächsten Wochen werden entscheidend sein für den weiteren Fortgang dieses Insolvenzverfahrens.