Aktenzeichen: 504 IN 20/25
Am 19. Dezember 2025 hat das Amtsgericht Bremen um 10:55 Uhr eine weitreichende Entscheidung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der CleverSol AG getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der repräsentativen Innenstadtlage Am Wall 96–98 in 28195 Bremen, vertreten durch Vorstand Nicolas Achim Matzat, geriet in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten, sodass das Gericht einschneidende Maßnahmen zur Wahrung und Sicherung der verbliebenen Vermögenswerte ergriff.
Kern des Beschlusses ist die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass durch unkoordinierte oder eigenmächtige Verfügungen der Gesellschaft eine Schmälerung der Insolvenzmasse eintritt, bevor über die eigentliche Eröffnung des Verfahrens entschieden wird. Künftig sind sämtliche Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Malte Köster von der renommierten Kanzlei WillmerKöster mit Sitz in der Katharinenstraße 5 in Bremen. Dr. Köster übernimmt ab sofort die Aufsicht über das Vermögen der Gesellschaft und ist berechtigt, in deren Namen Entscheidungen zu treffen, sofern sie der Sicherung der Insolvenzmasse dienen.
Besonders bedeutsam ist in diesem Zusammenhang die gerichtliche Aufforderung an sämtliche Schuldner der CleverSol AG, künftig ausschließlich unter Berücksichtigung dieser neuen Anordnung zu leisten. Das bedeutet: Zahlungen dürfen nicht mehr an die Gesellschaft selbst, sondern nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen. Verstöße gegen diese Bestimmung können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen bereit. Darüber hinaus wurde die gesetzlich vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung erteilt: Die Gesellschaft kann gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen. Ebenso ist es Gläubigern möglich, im Rahmen der EU-Insolvenzverordnung die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts anzufechten. Die Frist zur Einlegung einer Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Bekanntgabe bzw. Zustellung der Entscheidung.
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung befindet sich die CleverSol AG nun in einem kritischen Stadium der Umstrukturierung. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder eine vollständige Eröffnung des Insolvenzverfahrens bevorsteht. In jedem Fall liegt das weitere Schicksal des Unternehmens nun unter der strengen Aufsicht des Insolvenzrechts und der Verantwortung des bestellten Verwalters.