Aktenzeichen: 500 IN 409/25
Am 17. Dezember 2025 um exakt 17:19 Uhr hat das Amtsgericht Krefeld einschneidende Maßnahmen im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens gegen die Exleasingcar Deutschland GmbH beschlossen. Die Gesellschaft mit Sitz am Siemensring 41 in 47877 Willich, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Aldevinas Gelgota mit Wohnsitz im litauischen Marijampolès savivaldybė, steht unter dem Verdacht finanzieller Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, was zu dieser gerichtlichen Intervention geführt hat.
Im Zentrum der gerichtlichen Anordnung steht die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, um die verbliebene Vermögensmasse des Unternehmens zu sichern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos bestellt. Der renommierte Düsseldorfer Jurist, ansässig am Graf-Adolf-Platz 15, übernimmt mit sofortiger Wirkung die Kontrolle über sämtliche vermögensrelevanten Aktivitäten der Schuldnerin.
Fortan sind Verfügungen der Exleasingcar Deutschland GmbH über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll verhindern, dass durch unkoordinierte Handlungen Vermögenswerte beiseitegeschafft oder geschmälert werden – eine Praxis, die häufig in der letzten Phase vor der Insolvenz beobachtet wird.
Auch für die Geschäftspartner der Gesellschaft hat der Beschluss klare Konsequenzen. Den sogenannten Drittschuldnern – also Kunden oder Unternehmen, die der Schuldnerin gegenüber zu Leistungen oder Zahlungen verpflichtet sind – wird jede Zahlung an die Exleasingcar Deutschland GmbH untersagt. Stattdessen sind sämtliche Forderungen künftig ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Dr. Hoos ist ermächtigt, Gelder einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Insolvenzmasse erhalten bleibt und die Interessen aller Gläubiger gewahrt werden.
Der Fall der Exleasingcar Deutschland GmbH wird mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, da das Unternehmen in einem sensiblen und schnelllebigen Markt agiert, in dem Leasingrückläufer und Gebrauchtwagen gehandelt werden. Der weitere Fortgang des Verfahrens wird entscheidend davon abhängen, ob eine Sanierung möglich erscheint oder eine Regelinsolvenz eingeleitet werden muss.
Der vollständige Beschluss des Gerichts ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Krefeld zur Einsicht verfügbar. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt das Unternehmen unter der engen Aufsicht des Insolvenzrechts und des eingesetzten Verwalters.