Aktenzeichen: 3614 IN 6070/25
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lunchgut GmbH mit Sitz in der Genthiner Straße 41 in Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg am 18. Dezember 2025 die zuvor erlassenen Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Die Entscheidung erfolgte im Anschluss an die am 16. Dezember 2025 abgegebene Erledigterklärung durch die antragstellende Gläubigerin.
Die Lunchgut GmbH, die im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 216564 geführt wird, war Gegenstand eines Insolvenzantrags, woraufhin am 11. Dezember 2025 gemäß § 21 der Insolvenzordnung Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens angeordnet worden waren. Diese Maßnahmen dienen in der Regel dazu, das Vermögen des Schuldners vor nachteiligen Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag zu schützen.
Mit der nun erfolgten Erledigterklärung wird deutlich, dass das ursprüngliche Ziel der Gläubigerin – sei es Zahlung, Einigung oder Rücknahme – offenbar erreicht worden ist oder sich der Anlass des Antrags auf andere Weise erledigt hat. In der Folge sah das Gericht keinen Anlass mehr, die Sicherungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten.
Damit wurde der Lunchgut GmbH der Weg zurück zu uneingeschränkter Verfügung über ihr Vermögen eröffnet. Ob und in welchem Umfang sich daraus eine endgültige Einstellung des Verfahrens ergibt oder ob andere rechtliche Schritte folgen, bleibt abzuwarten. Die Entscheidung markiert jedenfalls einen entscheidenden Schritt in Richtung einer möglichen Entspannung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft.