Aktenzeichen: 5 IN 153/25
Am 16. Dezember 2025 hat das Amtsgericht Rottweil im Zuge des beantragten Insolvenzverfahrens über das Vermögen der kath.de gemeinnützige GmbH mit Sitz in Fridingen eine Reihe einschneidender Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ziel ist es, die verbleibenden Vermögenswerte der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, bis über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Die Schuldnerin, vertreten durch ihren geschäftsführenden Gesellschafter Theodosius Hipp, sieht sich aktuell erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen gegenüber. Um möglichen Schaden für Gläubiger abzuwenden, wurden unter anderem Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen wurden zunächst ausgesetzt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rasmus Reinhardt aus Rottweil bestellt. Dieser übernimmt ab sofort zentrale Befugnisse: So dürfen Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Verwalters erfolgen. Zudem ist es der kath.de gemeinnützige GmbH untersagt, eigenständig über Bankkonten und Außenstände zu verfügen – diese Verwaltungsrechte liegen nun beim vorläufigen Insolvenzverwalter.
Zudem wurde Reinhardt bevollmächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen. Damit einher geht das Recht, Masseverbindlichkeiten für die Kontoführung zu begründen. Die kontoführenden Kreditinstitute der Schuldnerin sind zur umfassenden Auskunft gegenüber dem vorläufigen Verwalter verpflichtet.
Weiterhin wurde allen Drittschuldnern ausdrücklich untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Sie sind nun verpflichtet, sämtliche Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.
Auch betriebsintern erhält Reinhardt umfassende Zugriffsrechte: Er darf sämtliche Geschäftsräume der Schuldnerin betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere nehmen und sich notwendige Auskünfte erteilen lassen. Ziel ist es, eine vollständige und transparente Aufklärung der Vermögensverhältnisse sicherzustellen sowie das mögliche Insolvenzvermögen zu sichern.
Die Maßnahmen stehen im Kontext des noch ausstehenden Hauptverfahrens. Ob ein Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird, entscheidet sich auf Grundlage der nun anstehenden Prüfung durch den vorläufigen Verwalter – insbesondere hinsichtlich der Frage, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten eines Verfahrens zu decken.
Das Insolvenzgericht betonte zudem die Pflicht zur elektronischen Einreichung sämtlicher Rechtsmittel durch berufsmäßige Verfahrensbeteiligte – beispielsweise Rechtsanwälte oder Behörden. Einfache E-Mails sind hierbei nicht ausreichend.
Die Entscheidung ist für alle Verfahrensbeteiligten bindend und kann innerhalb von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Rottweil angefochten werden.