Aktenzeichen: 45 IN 68/24
Am 18. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Mönchengladbach den Beschluss zur vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Roadfans GmbH erlassen. Das Unternehmen mit Sitz in der Karstraße 70, 41068 Mönchengladbach, ist im Handelsregister unter HRB 19082 geführt und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Jan Philipp Harmes vertreten.
Mit Wirkung ab 09:10 Uhr dieses Tages wurde der Düsseldorfer Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf. Ihm obliegt es, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu prüfen, das vorhandene Vermögen zu sichern und eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorzubereiten.
Ein zentrales Element der gerichtlichen Verfügung ist, dass die Roadfans GmbH ab sofort keine Verfügungen über ihr Vermögen mehr treffen darf, ohne die ausdrückliche Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dies betrifft sämtliche finanziellen Transaktionen und geschäftlichen Dispositionen, die potenziell zu einer weiteren Verschlechterung der Vermögenssituation führen könnten.
Darüber hinaus wurde sämtlichen Drittschuldnern der Roadfans GmbH untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind sie dazu angehalten, ausstehende Beträge ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu entrichten. Dieser ist zudem befugt, Bankguthaben sowie andere Forderungen im Namen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder zu vereinnahmen. Diese Maßnahme dient der Sicherung der Insolvenzmasse und der geordneten Verwaltung der finanziellen Mittel im Interesse aller Gläubiger.
Mit dieser Entscheidung setzt das Amtsgericht ein klares Zeichen, um die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Unternehmens unter Aufsicht zu stellen und gleichzeitig die Gläubigerinteressen zu schützen. Ob es in der Folge zu einer regulären Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, wird sich nach eingehender Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter zeigen.