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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Malerei Riba GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3616 IN 11024/25

Am 16. Dezember 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg umfassende Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Malerei Riba GmbH getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Heerstraße 644, 13591 Berlin, ist im Handelsregister unter HRB 239344 eingetragen und wurde durch ihren Antrag als insolvent bezeichnet.

Zur Abwendung nachteiliger Veränderungen am Schuldnervermögen wurde um 08:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Harald Heinze bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Otto-Suhr-Allee 27 in Berlin. Ihm obliegt es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu erhalten.

Im Rahmen der angeordneten Maßnahmen wurden alle Zwangsvollstreckungen, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, untersagt – sofern sie sich nicht auf unbewegliche Vermögenswerte beziehen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden einstweilen eingestellt.

Ferner sind ab sofort sämtliche Verfügungen über das schuldnerische Vermögen durch die Malerei Riba GmbH nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig. Insbesondere wurde der Gesellschaft die Einziehung von Außenständen untersagt. Dem Verwalter wurde die Befugnis erteilt, sowohl Bankguthaben als auch weitere Forderungen des Unternehmens selbstständig einzuziehen. Darüber hinaus ist er berechtigt, ein spezielles Insolvenzsonderkonto zur späteren Masseverwaltung einzurichten und zu führen.

Drittschuldnern der Malerei Riba GmbH wurde untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sie aufgefordert, nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen. Die Zustellung dieses Beschlusses an Drittschuldner soll ebenfalls durch den Verwalter erfolgen.

Zur effektiven Durchführung seiner Aufgaben darf Dr. Heinze die Betriebs- und Geschäftsräume betreten, Einsicht in die Buchhaltung nehmen und alle zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse notwendigen Auskünfte einholen. Auch externe Stellen wie Banken, Versicherungen oder Behörden dürfen zur Informationsgewinnung kontaktiert werden. Die Einsehbarkeit von Grundbucheinträgen ist ebenfalls ausdrücklich gestattet.

Der Beschluss stellt zudem klar, dass seine Veröffentlichung elektronisch erfolgt und dort mindestens so lange gespeichert wird, wie die Anordnung wirksam ist. Sollte das Verfahren nicht eröffnet werden, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Maßnahme.

Gegen die Entscheidung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde möglich, einzureichen beim Amtsgericht Charlottenburg. Die Frist beginnt entweder mit der Zustellung, der Verkündung oder der öffentlichen Bekanntmachung – maßgeblich ist das jeweils früheste Ereignis. Auch die Einreichung in elektronischer Form ist zulässig, sofern sie den Vorgaben des § 130a ZPO und der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entspricht.

Mit diesem Beschluss ist der Weg für die weitere Prüfung der Insolvenzreife geebnet. Ob es zur regulären Verfahrenseröffnung kommt, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Die Malerei Riba GmbH steht nun unter intensiver Aufsicht eines gerichtlich bestellten Verwalters.

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