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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der Franke Projektmanagement GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3606 IN 1197/25

Die Franke Projektmanagement GmbH, ansässig in der Oberseestraße 31 in Berlin und eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Nummer HRB 100830, steht unter dem Eindruck weitreichender wirtschaftlicher Erschütterungen. Angesichts dieser Lage ist das Amtsgericht Charlottenburg am 16. Dezember 2025 um 13:00 Uhr tätig geworden und hat Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Gesellschaft eingeleitet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert mit Kanzleisitz in der Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin, bestellt. Ihm obliegt es nun, die Geschicke der Gesellschaft zu überwachen und das vorhandene Vermögen zu sichern sowie zu erhalten. Die Geschäftsführung bleibt bestehen, ist in ihrer Verfügungsbefugnis jedoch stark eingeschränkt. Jegliche Transaktionen, insbesondere über Bankkonten und Forderungen, bedürfen nun der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Zudem wurde der Schuldnerin untersagt, eigenmächtig über Außenstände oder vorhandene Bankkonten zu verfügen. Vielmehr ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Gelder einzuziehen und Zahlungen entgegenzunehmen. Infolge dessen wurden die Drittschuldner – also Geschäftspartner, Kunden oder sonstige Zahler – angewiesen, ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten.

Ergänzend hat das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt, sofern diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen wurden ausgesetzt, um eine unkontrollierte Auflösung der Vermögenswerte zu verhindern.

Auch die Kontoführenden Banken wurden zur umfassenden Auskunft verpflichtet. Der vorläufige Insolvenzverwalter kann zur Verwaltung der Gelder sogenannte Sonderkonten auf den Namen der Gesellschaft oder auf seinen eigenen Namen in offizieller Funktion eröffnen.

Der Auftrag an Dr. Linkert umfasst darüber hinaus die Befugnis, die Geschäftsräume zu betreten und die betrieblichen Unterlagen einzusehen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihm sämtliche Auskünfte zu erteilen, die zur Klärung der Vermögensverhältnisse und zur Sicherung der Insolvenzmasse erforderlich sind.

Mit der Anordnung dieser Maßnahmen verfolgt das Gericht das Ziel, die vorhandenen Werte zu schützen und eine geordnete Fortführung des Verfahrens zu ermöglichen. Die Entscheidung zur endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht indes noch aus und hängt von der weiteren Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Franke Projektmanagement GmbH ab.

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