Aktenzeichen: 52 IN 278/25
Das Amtsgericht Arnsberg hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2025 den Insolvenzantrag der Laasphe Kliniken Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH abgelehnt. Die Gesellschaft mit Sitz in der Ziegelstraße 23, 59581 Warstein, vertreten durch ihren Geschäftsführer Dr. Dietmar Herberhold, hatte am 19. September 2025 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt.
Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass das Unternehmen über keine ausreichenden Mittel mehr verfügt, um auch nur die anfallenden Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde das Verfahren gemäß § 26 der Insolvenzordnung wegen fehlender Masse nicht eröffnet.
Die Entscheidung stellt fest, dass bei der Schuldnerin keine verwertbaren Vermögenswerte mehr vorhanden sind, die zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen würden. Damit gilt das Unternehmen als zahlungsunfähig und vermögenslos, ohne Aussicht auf eine geordnete Abwicklung im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens.
Mit der Abweisung des Antrags endet das Verfahren formell, und es bleibt abzuwarten, ob seitens der Gläubiger weitere rechtliche Schritte – etwa über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – angestrengt werden. Eine förmliche Liquidation oder Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister dürfte in der Folge angestrebt werden.