Aktenzeichen: 3607 IN 6457/25
Im Zusammenhang mit erheblichen Zahlungsrückständen und der daraus resultierenden Forderung des Landes Berlin, vertreten durch das Finanzamt für Körperschaften I, ist über das Vermögen der Adamo Gaststätten GmbH mit Sitz in der Pariser Straße 19 in 10707 Berlin ein Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet worden.
Das Amtsgericht Charlottenburg ordnete am 16. Dezember 2025 um 12:53 Uhr im Rahmen dieses Verfahrens vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Justus Schneidewind, Bäkestraße 7, 12207 Berlin, bestellt. Seine Hauptaufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten, um nachteilige Veränderungen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.
Konkret wurde verfügt, dass sämtliche Verfügungen über Vermögenswerte der Adamo Gaststätten GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam sind. Dies umfasst insbesondere das Einziehen offener Forderungen. Darüber hinaus ist es der Gesellschaft untersagt, eigenständig Außenstände geltend zu machen.
Die Drittschuldner – also Kunden oder Geschäftspartner mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Adamo Gaststätten GmbH – wurden durch den Beschluss ausdrücklich dazu verpflichtet, ausnahmslos an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zahlungen an die Schuldnerin selbst sind untersagt. Um die Vermögensverhältnisse zu durchleuchten und die Insolvenzmasse zu sichern, ist der Insolvenzverwalter ferner ermächtigt, Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Geschäftspapiere zu nehmen, Nachforschungen anzustellen und Auskünfte bei Dritten wie Banken, Versicherungen oder Behörden einzuholen.
Zudem wird der vorläufige Insolvenzverwalter ein separates Insolvenzsonderkonto einrichten, auf dem sämtliche für die Masse bestimmten Gelder gesammelt werden. Die bereits eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin wurden eingestellt. Neue Vollstreckungen, Arrestanordnungen oder einstweilige Verfügungen sind ebenfalls bis auf Weiteres unzulässig – ausgenommen hiervon sind Maßnahmen bezüglich unbeweglicher Vermögensgegenstände.
Die Adamo Gaststätten GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 175763 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Ismail Koyun.
Das Insolvenzgericht weist abschließend auf die Möglichkeit hin, innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde gegen diesen Beschluss einzulegen. Diese Frist beginnt mit der Bekanntmachung oder Zustellung des Beschlusses beziehungsweise dessen Veröffentlichung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Mit dieser Maßnahme beginnt für die Adamo Gaststätten GmbH eine entscheidende Phase, in der geklärt werden soll, ob eine Sanierung möglich ist oder die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens unausweichlich wird.