Dark Mode Light Mode

Schutzschirm für die acceltec GmbH – Gericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3609 IN 6487/25

Am 17. Dezember 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die acceltec GmbH mit Sitz in der Schwartzkopffstraße 1, 10115 Berlin, wichtige Schutzmaßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens beschlossen. Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Laurence Laumann, wird seit diesem Tag durch eine vorläufige Insolvenzverwalterin überwacht.

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurde Frau Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters aus Berlin (Pariser Straße 42, 10707 Berlin) zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Sie ist nicht zur allgemeinen Vertretung der Gesellschaft berechtigt, erhält jedoch weitreichende Überwachungs- und Sicherungskompetenzen. Dazu gehört insbesondere, dass sämtliche Verfügungen über Vermögenswerte der acceltec GmbH ab sofort nur noch mit Zustimmung der Verwalterin wirksam sind.

Darüber hinaus ist Frau Hoge-Peters ermächtigt, Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen sowie auf den Namen der Schuldnerin oder in ihrer Funktion Sonderkonten zu eröffnen und zu verwalten. Auch die kontoführenden Banken sind zur Auskunft gegenüber der vorläufigen Insolvenzverwalterin verpflichtet.

Zahlungen an die Schuldnerin selbst wurden den Drittschuldnern ausdrücklich untersagt. Sie sind angehalten, Leistungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen, um den Fortbestand der Insolvenzmasse nicht zu gefährden.

Zudem wurde zur Verhinderung weiterer Vermögensverluste ein Zwangsvollstreckungsverbot ausgesprochen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden – sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind – bis auf Weiteres eingestellt. Diese Maßnahme dient dem Schutz des Unternehmens vor Gläubigerzugriffen während der sensiblen Phase der vorläufigen Verwaltung.

Zur Aufklärung der wirtschaftlichen Lage erhält die Verwalterin weitreichende Einsichts- und Zutrittsrechte. Die acceltec GmbH ist verpflichtet, ihr Zugang zu den Geschäftsräumen und vollständige Einsicht in alle relevanten Unterlagen zu gewähren. Ziel ist es, eine gesicherte Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Die Veröffentlichung dieser Maßnahmen im elektronischen Informationssystem der Justiz erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Im Falle einer Verfahrenseröffnung erfolgt die Löschung der Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach Abschluss.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung steht der Gesellschaft sowie ihren Gläubigern das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen und beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Analysebericht: Das Geschäftsmodell von BestPrimeEnergy – Innovation oder Illusion?

Next Post

Brutale Serie erschüttert Leipzig: Rosental-Vergewaltiger zu elf Jahren Haft verurteilt