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Der große Führerschein-Countdown: Wer jetzt handeln muss und welche Umtauschfristen gelten

andibreit (CC0), Pixabay

In der Europäischen Union läuft ein umfassendes Projekt zur Vereinheitlichung von Führerscheinen. Ziel ist es, alle Fahrerlaubnisse fälschungssicher, einheitlich und EU-weit vergleichbar zu machen. Deshalb müssen bis spätestens 19. Januar 2033 alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. In Deutschland erfolgt dieser Umtausch schrittweise – und für viele Autofahrer rückt die nächste Frist nun näher.

Warum der Umtausch notwendig ist

Bereits vor rund zwei Jahrzehnten hat das EU-Parlament beschlossen, die Vielzahl alter Führerscheinformate abzuschaffen. Graue und rosafarbene Papierführerscheine, aber auch ältere Scheckkartenführerscheine, entsprechen nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards. Der neue EU-Kartenführerschein soll Manipulation und Missbrauch erschweren und europaweit einheitlich anerkannt werden.

Wichtig für alle Betroffenen: Der Umtausch betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Niemand verliert seine Fahrberechtigung – sie bleibt unverändert bestehen.

Welche Führerscheine jetzt betroffen sind

Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr entscheidend. Dieses findet sich auf der Vorderseite des Führerscheins im Feld 4a. Für diese Jahrgänge gelten folgende Umtauschfristen:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Die aktuell nächste relevante Frist ist also der 19. Januar 2026 für Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001.

Sonderregelung für ältere Jahrgänge

Bei Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, war ursprünglich das Geburtsjahr der Inhaber maßgeblich. Diese Fristen sind inzwischen größtenteils abgelaufen. Eine Ausnahme gilt nur für Personen, die vor 1953 geboren wurden: Sie müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr spätestens bis 19. Januar 2033 umtauschen.

Neue Führerscheine sind befristet

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gelten nicht mehr unbegrenzt. Sie sind 15 Jahre gültig und müssen danach erneuert werden. Auch hier gilt: Es geht ausschließlich um die Aktualisierung des Dokuments – nicht um eine erneute Fahrprüfung.

So läuft der Umtausch ab

Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle der Stadt oder des Landkreises, in dem man gemeldet ist. Da viele Anträge zu erwarten sind, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren.

In der Regel werden benötigt:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • ein biometrisches Passfoto

  • der bisherige Führerschein

Die Kosten liegen meist zwischen 25 und 35 Euro.

Fazit

Der EU-weite Führerscheinumtausch ist Pflicht – und für viele Autofahrer rückt die Deadline näher. Wer seinen Führerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten hat, sollte jetzt aktiv werden. Ein rechtzeitiger Umtausch erspart Stress, mögliche Bußgelder und Probleme bei Verkehrskontrollen im In- und Ausland.

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