Aktenzeichen: 10 IN 323/25 und 10 IN 390/25
Die BOEING GmbH Energiesysteme mit Sitz in der Löwenstraße 10/1 in 72379 Hechingen befindet sich seit dem 11. Dezember 2025 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Hechingen hat an diesem Tag im Rahmen zweier paralleler Verfahren die sofortige Einleitung umfassender Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse beschlossen.
Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 420749 geführt wird, wird vertreten durch den Geschäftsführer Peter Böing. Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft machte es erforderlich, umgehend Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens zu ergreifen, um nachteilige Veränderungen abzuwenden. Ziel ist es, die Gläubigerinteressen während der Phase bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu wahren.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde in beiden Verfahren der erfahrene Tübinger Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger bestellt. Er ist mit der anspruchsvollen Aufgabe betraut, die finanzielle Substanz der BOEING GmbH Energiesysteme zu sichern, eine umfassende Überwachung der Geschäftsführung auszuüben und die Vermögenswerte des Unternehmens zu erhalten. Darüber hinaus ist Dr. Riegger autorisiert, sämtliche Außenstände und Bankguthaben der Schuldnerin auf eigens eingerichtete Sonderkonten einzuziehen. Er darf über diese Konten verfügen und sogar Masseverbindlichkeiten im Sinne von § 55 Abs. 2 InsO begründen.
Die Schuldnerin ist nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters befugt, Verfügungen über ihr Vermögen zu treffen. Auch Zahlungen durch Drittschuldner an die BOEING GmbH Energiesysteme selbst sind untersagt; diese dürfen ausschließlich an den Insolvenzverwalter erfolgen.
Zusätzlich zur Überwachungstätigkeit ist der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, als Sachverständiger die wirtschaftliche Situation zu analysieren und zu beurteilen, ob die Voraussetzungen für die Verfahrenseröffnung vorliegen. Außerdem wird geprüft, inwieweit Fortführungsperspektiven für das Unternehmen bestehen.
Die getroffenen Maßnahmen umfassen ein umfassendes Vollstreckungsverbot. Alle bereits eingeleiteten Zwangsvollstreckungen, inklusive der Vollziehung von Arrest oder einstweiliger Verfügungen, sind bis auf Weiteres eingestellt worden. Neue Maßnahmen dieser Art sind untersagt, sofern keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind.
Diese weitreichenden Anordnungen verdeutlichen die prekäre finanzielle Situation der BOEING GmbH Energiesysteme und den dringenden Handlungsbedarf, um weiteren Schaden vom Unternehmen und seinen Gläubigern abzuwenden.