Az.: 904 IN 707/25 – 7 – | Amtsgericht Hannover
Am 04.12.2025 um 18:57 Uhr hat das Amtsgericht Hannover im Insolvenzantragsverfahren gegen die
ReLog GmbH, Bartweg 1, 30453 Hannover
(Handelsregister: HRB 224400, AG Hannover; vertreten durch Geschäftsführer Constantin-Gabriel Horciu, Datteln)
eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Wesentliche Anordnungen:
- Verfügungsbeschränkung:
Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InsO). - Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Henning Sämisch
Hildesheimer Straße 25, 30169 Hannover
Tel.: 0511 999 796-10 | Fax: 0511 999 796-11 - Drittschuldner-Verbot:
Schuldner der ReLog GmbH dürfen nur noch unter Beachtung des Beschlusses leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Einsicht und Rechtsmittel:
- Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover bereit.
- Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde eingelegt werden – schriftlich oder zur Niederschrift bei einem Amtsgericht.
- Beschwerdeadresse:
Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung
Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover
Die ReLog GmbH ist derzeit in einem kritischen Umbruch. Die angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung soll das Unternehmensvermögen sichern und eine Grundlage für eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung schaffen.