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Insolvenzantrag gegen Express Brüder GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 3607 IN 3635/25 | Amtsgericht Charlottenburg

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 24.11.2025 beschlossen:

Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Express Brüder GmbH,
ehemals Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin
(Geschäftsführer: Omar Fawzi Arslan, HRB 258845, AG Charlottenburg)
wird mangels Masse abgewiesen (§ 26 Abs. 1 InsO).

Das bedeutet: Es ist nicht genügend Vermögen vorhanden, um die Verfahrenskosten zu decken. Das Verfahren wird daher nicht eröffnet, und es findet keine Insolvenzabwicklung durch das Gericht statt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde möglich. Diese ist innerhalb von zwei Wochen einzulegen bei:

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

Die Frist beginnt mit:

  • der Verkündung, oder
  • der Zustellung, oder
  • der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de
    — maßgeblich ist das frühere Ereignis.

Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen oder zur Niederschrift bei einem Amtsgericht erklärt werden. Sie ist von der beschwerdeführenden Person oder ihrem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Elektronische Einreichung:

Rechtsbehelfe dürfen nicht per einfacher E-Mail eingereicht werden.
Zugelassene Einreichungswege sind z. B.:

  • das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
  • mit qualifizierter elektronischer Signatur, oder
  • über einen sicheren Übermittlungsweg gem. § 130a ZPO

Weitere Informationen dazu unter: www.justiz.de

Die Abweisung mangels Masse lässt darauf schließen, dass bei der Express Brüder GmbH kein wirtschaftlicher Spielraum mehr besteht. Gläubiger gehen damit in der Regel leer aus, sofern keine weiteren Maßnahmen (z. B. Insolvenzanfechtung, Geschäftsführerhaftung) möglich sind.

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