Az.: 3609 IN 1820/25
Mit Beschluss vom 1. Dezember 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der IVBB Kolonnenstraße 28 GmbH abgewiesen. Die Gesellschaft, vormals geschäftsansässig in der Bundesallee 28, 10717 Berlin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 240553 registriert. Sie war im Baugewerbe tätig und wurde gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Walter Braun vertreten.
Grund für die Abweisung ist das Fehlen einer zur Durchführung des Insolvenzverfahrens ausreichenden Masse. Damit stellte das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht einmal zur Deckung der Verfahrenskosten genügt – eine zwingende Voraussetzung für die Verfahrenseröffnung gemäß Insolvenzordnung.
Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen: Die IVBB Kolonnenstraße 28 GmbH erhält keine Gelegenheit zur geordneten Abwicklung im Rahmen eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens. Für die Gläubiger bedeutet dies, dass keine Verwertung im Rahmen eines Insolvenzplans erfolgt und etwaige offene Forderungen höchstwahrscheinlich uneinbringlich bleiben. Eine Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister ist bei fehlender Masse häufig der nächste Schritt, sofern keine anderweitige Liquidation erfolgt.
Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Wochen ab dem frühesten maßgeblichen Ereignis – sei es Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung – eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Auch die Protokollierung bei einem anderen Amtsgericht ist zulässig, sofern das Protokoll rechtzeitig beim zuständigen Gericht eingeht. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich, jedoch muss die Beschwerde formgerecht eingereicht und unterzeichnet werden.
Für die elektronische Einreichung gelten besondere Anforderungen: Einfache E-Mails reichen nicht aus. Zulässig sind nur qualifiziert signierte Dokumente oder solche, die über einen sicheren Übermittlungsweg – etwa das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder das EGVP – eingereicht werden.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse ist das Verfahren formal beendet. Für die IVBB Kolonnenstraße 28 GmbH markiert dieser Schritt de facto das Ende der unternehmerischen Tätigkeit.