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BaFin verhängt Bußgeld: Leonteq Securities (Europe) GmbH missachtet Geldwäschevorgaben

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Leonteq Securities (Europe) GmbH ein Bußgeld in Höhe von 35.000 Euro verhängt. Der Grund: Das Institut hat seine aufsichtsrechtlichen Pflichten gegenüber Mitarbeitenden verletzt und verfügte bis mindestens Ende 2022 nicht über ausreichend wirksame interne Kontroll- und Präventionsmechanismen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Die Entscheidung der BaFin ist rechtskräftig.

Was der Behörde besonders schwer wog

Laut BaFin verfügte das Unternehmen über keine angemessenen Kontrollprozesse, insbesondere:

  • Fehlende interne Sicherungsmaßnahmen gemäß § 6 Abs. 1 GwG

  • Unzureichende Verfahren zur Risikoanalyse, etwa bei Kunden mit erhöhtem Risiko

  • Mängel im Transaktionsmonitoring

  • Verstöße gegen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten nach § 8 GwG

Damit fehlte ein zentrales Instrument, um zu verhindern, dass Gelder aus Straftaten in den regulären Finanzkreislauf gelangen oder zur Terrorismusfinanzierung missbraucht werden.

Warum diese Vorgaben so wichtig sind

Als Wertpapierinstitut zählt Leonteq zu den sogenannten Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz. Solche Institute müssen besondere Sorgfaltspflichten erfüllen, darunter:

  • Risikoanalyse und Überprüfung von Kunden

  • Dokumentation und sichere Aufbewahrung sensibler Informationen

  • Kontinuierliche Überwachung von Transaktionen

  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der internen Sicherungsstrukturen

Die BaFin betont, dass diese Maßnahmen nicht optional sind, sondern ein zwingender Bestandteil der Compliance-Strukturen jedes Finanzdienstleisters.

Die Konsequenz

Da Leonteq diese Pflichten über einen längeren Zeitraum missachtet hat, führte dies zu „fortgesetzten Aufsichtspflichtverletzungen“, wie die Behörde formuliert.
Das Ergebnis: Ein rechtskräftiges Bußgeld in fünfstelliger Höhe und ein deutlicher regulatorischer Warnschuss.

Die BaFin macht damit erneut klar, dass Versäumnisse bei Geldwäscheprävention und Dokumentationspflichten nicht geduldet werden – auch nicht bei international aufgestellten Instituten wie Leonteq.

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