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FMA warnt vor PAX DATA LTD: Unzulässiger Vertrieb von Cloud-Mining-Paketen in Österreich

geralt (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich hat eine Warnmeldung zu Angeboten der PAX DATA LTD veröffentlicht. Das Unternehmen mit angeblichem Sitz in Mildenhall, Suffolk (England) betreibt die Website paxmining.com und bietet dort unter anderem Cloud-Mining-Pakete an.

Nach Erkenntnissen der FMA handelt es sich bei diesen Produkten um Konstrukte, die als Alternative Investmentfonds (AIF) einzustufen sind.
➡️ Für deren Vertrieb wäre eine aufsichtsrechtliche Zulassung erforderlich.
➡️ Diese Erlaubnis besitzt PAX DATA LTD nicht.

Die Warnung basiert auf § 47 Abs. 12 Alternative Investmentfonds-Manager-Gesetz (AIFMG).

Risiken für Anlegerinnen und Anleger

Unregulierte Anbieter bergen besondere Gefahren:

  • fehlende Transparenz,
  • kein Anlegerschutz,
  • hohe Unsicherheit über Geschäftsmodell und Rückzahlungsaussichten.

Die FMA rät daher ausdrücklich vom Abschluss von Geschäften mit PAX DATA LTD ab.

Wichtiger Hinweis

Jede Form von Bank-, Wertpapier- oder Finanzdienstleistung in Österreich darf nur mit entsprechender FMA-Erlaubnis angeboten werden. Informationen, ob ein Anbieter lizenziert ist, können in der Unternehmensdatenbank der FMA eingesehen werden.

Mit ihrer Warnung setzt die FMA ein klares Signal gegen unautorisierten Vertrieb hochriskanter Krypto- und Miningprodukte – und appelliert an Anleger, Angebote sorgfältig zu prüfen, bevor sie investieren.

 

Hier die Original-FMA-Österreich-Meldung:

Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit PAX DATA LTD

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Warnung

BEKANNTMACHUNG

Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:

PAX DATA LTD

Unit 82a, St James Carter Road, Mildenhall, Bury St Edmunds, Suffolk, England, IP28 7DE

Web: https://paxmining.com/#/
E-Mail: info@paxmining.com

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung zum Vertrieb von Cloud-Mining-Paketen im Bundesgebiet, welche als Alternative Investmentfonds im Sinne des AIFMG einzustufen sind.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 47 Abs. 12 AIFMG .

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.

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