Dark Mode Light Mode

FMA warnt vor BJ Management Limited: Unzulässiger Vertrieb von Cloud-Mining-Investments

geralt (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich hat eine Warnmeldung zu Angeboten der BJ Management Limited herausgegeben. Das Unternehmen mit angeblicher Adresse in Blackpool, Lancashire (England) betreibt die Website bjmining.com und bietet dort Cloud-Mining-Pakete an.

Nach Einschätzung der FMA handelt es sich bei diesen Produkten um Konstrukte, die als Alternative Investmentfonds (AIF) einzustufen sind.

➡️ Für deren Vertrieb wäre eine aufsichtsrechtliche Zulassung erforderlich.
➡️ Eine solche Berechtigung besitzt BJ Management Limited nicht.

Die Warnung erfolgt auf Grundlage von § 47 Abs. 12 Alternative Investmentfonds-Manager-Gesetz (AIFMG).

Warum Anleger vorsichtig sein sollten

Cloud-Mining-Angebote werden oft als einfache Möglichkeit zur Renditegewinnung im Kryptobereich vermarktet. Ohne Regulierung fehlen jedoch:

  • Anlegerschutz,
  • gesetzliche Transparenzpflichten,
  • sowie rechtliche Sicherheiten im Falle von Verlusten.

Die FMA rät daher ausdrücklich davon ab, Geschäfte mit BJ Management Limited abzuschließen.

Wichtiger Hinweis der Aufsicht

Das Anbieten von Bank-, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich erfordert eine ausdrückliche Bewilligung der FMA.
Ob ein Unternehmen autorisiert ist, kann jederzeit in der FMA-Unternehmensdatenbank geprüft werden.

Mit ihrer Warnung setzt die FMA ein weiteres Zeichen gegen unregulierte Krypto-Investments und empfiehlt Anlegerinnen und Anlegern, Angebote sorgfältig zu prüfen, bevor sie investieren.

 

 

Hier die Original-FMA-Österreich-Meldung:

Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit: BJ Management Limited

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Warnung

BEKANNTMACHUNG

Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:

BJ MANAGEMENT LIMITED

71 Unit 1 Moor Park Avenue, Blackpool, Lancashire, England

Web: https://bjmining.com/xml/index.html#/

E-Mail: info@bjmining.com

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung zum Vertrieb von Cloud-Mining-Paketen im Bundesgebiet, welche als Alternative Investmentfonds im Sinne des AIFMG einzustufen sind.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 47 Abs. 12 AIFMG .

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

FMA warnt vor PAX DATA LTD: Unzulässiger Vertrieb von Cloud-Mining-Paketen in Österreich

Next Post

„Fenstersturz in Halle-Neustadt: Siebenjähriges Mädchen lebensgefährlich verletzt – Polizei prüft Unfallhergang“