Unter dem Aktenzeichen 2 IN 2040/25 hat das Amtsgericht Mannheim eine bedeutende Entscheidung über die ASRV Management GmbH getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in der Hans Thoma Straße 98 in Mannheim, geführt von Geschäftsführer Sven Richard Philipp Sommer, steht unter gerichtlicher Beobachtung, nachdem es einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat.
Um mögliche Nachteile für Gläubiger und Vermögen der Gesellschaft abzuwenden, ordnete das Gericht am 2. Dezember 2025 um 09.18 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Maurer aus Mannheim bestellt. Von diesem Zeitpunkt an dürfen geschäftliche Entscheidungen und Verfügungen über Unternehmenswerte nur noch mit seiner Zustimmung erfolgen.
Der vorläufige Verwalter übernimmt eine zentrale Rolle. Ihm obliegt es, die wirtschaftliche Lage zu prüfen, das Vermögen zu sichern und festzustellen, ob die verfügbaren Mittel ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen. Banken und Drittschuldner erhielten die Anweisung, Zahlungen nur noch an ihn zu leisten. Darüber hinaus ist er befugt, Konten zu überwachen, Sonderkonten einzurichten und Einsicht in sämtliche Geschäftsunterlagen zu nehmen. Auch die Geschäftsräume des Unternehmens dürfen durch ihn betreten und geprüft werden.
Die Veröffentlichung der Entscheidung erfolgt elektronisch und bleibt mindestens bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung gespeichert. Ob letztlich ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, hängt davon ab, ob ausreichend Masse zur Finanzierung des Verfahrens vorhanden ist.
Gegen den Beschluss ist eine sofortige Beschwerde möglich, die innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Mannheim eingereicht werden muss.