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Brandgefahr unterm Tannenbaum: Welche Versicherung im Ernstfall zahlt

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Adventskranz, Lichterglanz und Silvesterböller: Die Weihnachtszeit verzaubert – birgt aber auch erhebliche Gefahren. Jedes Jahr kommt es rund um die Feiertage zu zahlreichen Bränden, Unfällen und Schäden, oft mit kostspieligen Folgen. Doch wer zahlt eigentlich, wenn der Baum in Flammen aufgeht oder der Feuerwerkskörper das Auto trifft? Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt einen klaren Überblick.

Hausratversicherung – Schutz für das Inventar

Fängt der Adventskranz oder der Weihnachtsbaum Feuer und es kommt zu Schäden an Möbeln, Teppichen, Vorhängen oder auch Geschenken, ist die Hausratversicherung zuständig. Sie ersetzt Verluste durch Feuer und Löschwasser. Allerdings: War niemand im Raum, als die Kerzen brannten, kann das teuer werden – denn bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.

Wohngebäudeversicherung – wenn das Haus selbst betroffen ist

Wird durch ein Feuer das Gebäude beschädigt oder gar zerstört, greift die Wohngebäudeversicherung. Sie deckt Schäden am Bauwerk selbst ab, nicht jedoch am beweglichen Inventar – dafür ist wiederum die Hausratversicherung zuständig.

Private Haftpflichtversicherung – wenn Dritte geschädigt werden

Wer beim Umgang mit Kerzen oder Böllern fremdes Eigentum beschädigt – etwa das Geschenk eines Freundes oder die Fensterscheibe des Nachbarn – ist durch die private Haftpflichtversicherung abgesichert. Auch Kinder sind in der Familienhaftpflicht mitversichert. Wenn sie Schäden verursachen und die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, springt die Versicherung ein.

Private Unfallversicherung – Schutz bei Verletzungen

Silvester geht nicht immer glimpflich aus. Kommt es durch Knallkörper zu schweren Verletzungen, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die medizinischen Akutkosten. Für dauerhafte Schäden – etwa den Verlust von Gliedmaßen oder bleibende Einschränkungen – zahlt jedoch nur eine private Unfallversicherung. Wer durch solche Verletzungen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, benötigt zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Kfz-Versicherung – wenn der Wagen zum Ziel wird

Raketenschäden am Auto sind an Silvester keine Seltenheit. Wird das Fahrzeug durch Feuer oder Explosion beschädigt, hilft die Teilkaskoversicherung. Entstehen allerdings nur leichte Schmorschäden durch glimmende Böller, zahlt die Versicherung in der Regel nicht. Bei Vandalismus – etwa durch mutwillig gezündete Böller auf dem Autodach – ist eine Vollkaskoversicherung nötig. Wichtig: Selbstbeteiligungen mindern im Schadenfall die Auszahlung.

Verträge prüfen – und Fristen beachten

Im Schadenfall lohnt ein prüfender Blick in die Versicherungspolicen. Nur wer gut informiert ist, weiß im Ernstfall, welche Ansprüche bestehen. Schäden sollten so schnell wie möglich gemeldet und dokumentiert werden. Dabei gilt: Nichts überstürzen, aber auch nichts unterlassen – gefährliche Stellen müssen gesichert werden, ohne die Feststellung des Schadens zu behindern.

Fazit

Ob Adventskerze, Christbaumbrand oder Böller-Desaster – wer in der festlichen Zeit gut versichert ist, kann vielen Risiken mit mehr Gelassenheit begegnen. Doch Versicherungen sind keine Einladung zur Unachtsamkeit: Offene Flammen oder Silvesterraketen gehören niemals unbeaufsichtigt gezündet. Denn auch in der stillsten Zeit des Jahres gilt: Vorsicht bleibt der beste Schutz.

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