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Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen die CHSB GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 3601 IN 11007/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am frühen Morgen des 28. November 2025 weitreichende Maßnahmen im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CHSB GmbH ergriffen. Die in Berlin ansässige Gesellschaft, geführt von Geschäftsführer Hartmut Fritz Wilhelm Kupka und im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 204127 eingetragen, ist in mehreren Gewerken tätig – von Elektro- und Informationstechnik über Trockenbau und Innenausbau bis hin zu eisenflechterischen Arbeiten. Die breite Aufstellung des Unternehmens hat es lange Zeit getragen, doch nun steht es im Fokus eines umfassenden gerichtlichen Sicherungsverfahrens.

Um mögliche Nachteile für die Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern, setzte das Gericht um 08:00 Uhr einschneidende Regelungen in Kraft. Zwangsvollstreckungen gegen die Gesellschaft werden grundsätzlich untersagt, bereits begonnene Maßnahmen ruhen vorerst. Ausgenommen bleiben hiervon lediglich unbewegliche Vermögensgegenstände. Diese Anordnung verschafft der CHSB GmbH eine kurze Atempause, während zugleich sichergestellt wird, dass keine übereilten Eingriffe von Gläubigerseite das Verfahren gefährden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Berliner Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, dessen Kanzlei an der Düsseldorfer Straße 38 seit vielen Jahren im Bereich der Unternehmensrestrukturierung tätig ist. Seine Rolle ist klar umrissen: Er überwacht die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, sichert das Vermögen und prüft insbesondere, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten eines späteren Insolvenzverfahrens zu decken. Die Geschäftsführung der CHSB GmbH bleibt zwar formal bestehen, darf jedoch über Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung des Verwalters verfügen.

Besonders einschneidend ist das vom Gericht ausgesprochene Verbot für die Schuldnerin, über ihre Bankkonten oder Außenstände zu verfügen. Sämtliche Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse gehen in diesem Bereich vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Er ist befugt, Forderungen einzuziehen, Zahlungen entgegenzunehmen und Sonderkonten zu eröffnen, wie sie in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorgesehen sind. Parallel dazu werden die kontoführenden Kreditinstitute verpflichtet, dem Verwalter umfassende Auskünfte zu erteilen.

Auch gegenüber Geschäftspartnern und Auftraggebern der CHSB GmbH wurden klare Vorgaben ausgesprochen. Zahlungen dürfen nicht mehr an die Gesellschaft selbst erfolgen, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser trägt zudem die Verantwortung, den Beschluss an die betreffenden Drittschuldner zuzustellen und die Zustellungen zu dokumentieren.

Zur Wahrung der künftigen Insolvenzmasse erhält der Verwalter weitreichende Prüf- und Zugangsrechte. So darf er die Geschäftsräume der GmbH betreten, Unterlagen sichten und sämtliche Auskünfte verlangen, die zur Klärung der Vermögensverhältnisse notwendig sind. Für das Unternehmen bedeutet dies faktisch eine intensive Phase der Kontrolle und Bestandsaufnahme, in der jeder betriebliche Vorgang dokumentiert und bewertet wird.

Die im elektronischen Informationssystem erfolgte Veröffentlichung bleibt für die Dauer der Anordnung gespeichert. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, erfolgt eine Löschung nach spätestens sechs Monaten nach Abschluss des Verfahrens. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Löschfrist spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen.

Wie in solchen Fällen üblich, weist das Gericht auf die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde hin. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder Verkündung, Zustellung oder – bei elektronischer Bekanntmachung – der Ablauf zweier Tage nach Veröffentlichung. Beschwerden können schriftlich oder zu Protokoll erklärt werden, auch elektronisch, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Mit seinem Beschluss hat das Amtsgericht Charlottenburg einen entscheidenden Schritt in einem Verfahren eingeleitet, das für die Zukunft der CHSB GmbH von erheblicher Bedeutung sein wird. Welche Perspektiven sich daraus entwickeln, wird nun maßgeblich vom Ergebnis der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter abhängen.

Amtsgericht Charlottenburg, 28.11.2025

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