Unter dem Aktenzeichen K 40 IN 168/25 hat das Amtsgericht Konstanz eine bedeutsame Entscheidung im Verfahren über die Avantgarde PLUS GmbH getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in der Lohnerhofstraße in Konstanz, geführt von Geschäftsführer Almir Gegic und eingetragen beim Amtsgericht Freiburg, hatte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.
Am 20. November 2025 entschied das Insolvenzgericht jedoch, diesen Antrag mangels Masse abzuweisen. Diese Form der Entscheidung bedeutet, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit entfällt die Möglichkeit einer geregelten Verfahrensabwicklung, was für die Gläubiger häufig einen vollständigen Forderungsausfall bedeutet.
Mit der Abweisung endet das Verfahren an dieser Stelle jedoch nicht zwingend. Der Beschluss kann durch eine sofortige Beschwerde angefochten werden. Diese ist innerhalb einer zweiwöchigen Frist beim Amtsgericht Konstanz einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung im bundesweiten Insolvenzportal.
Die Rechtsbehelfsbelehrung macht zudem deutlich, dass die Beschwerde schriftlich erfolgen oder zu Protokoll einer beliebigen Amtsgerichtsgeschäftsstelle gegeben werden kann, sofern sie fristgerecht beim zuständigen Gericht eingeht. Auch elektronische Einreichungen sind möglich, jedoch ausschließlich über die gesetzlich vorgesehenen sicheren Übermittlungswege und nicht per einfacher E-Mail.
Mit dieser Entscheidung hat das Gericht unmissverständlich klargestellt, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Avantgarde PLUS GmbH unzureichend sind, um ein reguläres Insolvenzverfahren durchzuführen. Welche Folgen sich daraus für Gläubiger, Geschäftspartner und Verantwortliche ergeben, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.