Die Bundesregierung will ihren Kampf gegen Schwarzarbeit ausweiten und dabei auch die boomende Branche der Essenslieferdienste stärker in den Blick nehmen. Nach Informationen der Rheinischen Post soll der Gesetzentwurf zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung verschärft werden. Ein Änderungsantrag von Union und SPD sieht vor, plattformbasierte Lieferdienste neu in den Katalog der besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen aufzunehmen.
Lieferdienste bald im Fokus der Finanzkontrolle
Bisher umfasst dieser Katalog Branchen wie Baugewerbe, Gastronomie, Friseur- und Kosmetikbetriebe – also Bereiche, in denen erfahrungsgemäß häufig gegen Arbeits- und Sozialvorschriften verstoßen wird. Mit der Erweiterung auf Lieferdienste sollen nun auch digitale Plattformunternehmen wie Lieferando, Uber Eats oder Wolt verstärkt kontrolliert werden können.
Das Hauptzollamt könnte dann gezielter prüfen, ob Fahrerinnen und Fahrer ordnungsgemäß angemeldet, versichert und bezahlt werden. In der Praxis stehen insbesondere die Arbeitsbedingungen von Kurierfahrerinnen und Kurieren im Fokus: Viele arbeiten offiziell als Selbstständige, stehen aber faktisch in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, da sie nach festen Routen, Zeitvorgaben und App-Anweisungen arbeiten.
Regierung reagiert auf wachsende Schattenwirtschaft
Mit der geplanten Erweiterung reagiert die Bundesregierung auf zunehmende Hinweise auf illegale Beschäftigung und Scheinselbstständigkeit im Bereich der Plattformarbeit. Die Zahl der Lieferdienste ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – befeuert durch den Online-Handel und die Pandemie.
Laut Branchenbeobachtern sind viele Fahrerinnen und Fahrer prekär beschäftigt, teils über Subunternehmen oder als Scheinselbstständige ohne soziale Absicherung. Sozialverbände und Gewerkschaften fordern daher seit Langem, die Kontrollen zu verschärfen und die Plattformbetreiber stärker in die Verantwortung zu nehmen.
„Viele dieser Unternehmen profitieren von flexiblen Strukturen, die in Wahrheit auf Kosten der Beschäftigten gehen“, kritisierte zuletzt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
Bundestag soll am Donnerstag entscheiden
Der Änderungsantrag soll am Donnerstag im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Die Erweiterung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes gilt als wichtiger Schritt, um neue Geschäftsmodelle der Plattformökonomie besser zu regulieren und die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu schützen.
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Behörden künftig enger zusammenarbeiten und Informationen schneller austauschen können, um Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und Sozialbetrug effizienter aufzudecken.
Hintergrund: Schwarzarbeit kostet Milliarden
Nach Schätzungen der Bundesregierung entgehen dem Staat jährlich Milliardenbeträge an Steuern und Sozialabgaben durch Schwarzarbeit. Neben der finanziellen Dimension verschärft sie auch den Wettbewerbsdruck auf rechtstreue Unternehmen und gefährdet die soziale Absicherung der Beschäftigten.
Mit der Aufnahme der Lieferdienste in den Kontrollkatalog will die Regierung ein deutliches Signal setzen: Auch in der digitalen Wirtschaft gelten die gleichen Spielregeln wie im klassischen Arbeitsmarkt.