Aktenzeichen: 3608 IN 10301/25
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 3. November 2025 um 15:09 Uhr im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der DaxBau GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft war zuletzt in der Leibnizstraße 74, 10625 Berlin, geschäftsansässig und wird von ihrer Geschäftsführerin Sabine Brunner vertreten. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 165594 eingetragen.
Die Entscheidung erfolgte, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern. Das Gericht stützte sich dabei auf die §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Meinhard, Uhlandstraße 165/166, 10719 Berlin, bestellt. Er übernimmt ab sofort die Aufgabe, das Vermögen der DaxBau GmbH zu sichern und zu erhalten.
Mit dem Beschluss wurde verfügt, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Insbesondere ist der DaxBau GmbH die Einziehung von Außenständen untersagt. Rechtsanwalt Meinhard ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und ein Insolvenzsonderkonto zur Verwaltung der späteren Insolvenzmasse einzurichten.
Zudem wurde den Schuldnern der DaxBau GmbH (Drittschuldnern) untersagt, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten. Sie sind verpflichtet, ihre Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.
Der Verwalter wurde beauftragt, die Zustellung des Beschlusses an die Drittschuldner vorzunehmen und darüber Nachweis zu führen. Er ist außerdem berechtigt, die Geschäftsräume der Gesellschaft zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftsunterlagen zu nehmen und Nachforschungen zur Vermögenslage anzustellen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, vollständig Auskunft über die finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft zu erteilen und alle relevanten Unterlagen herauszugeben.
Darüber hinaus wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter gestattet, Auskünfte bei Banken, Versicherungen, Behörden, Gerichten und weiteren Institutionen einzuholen sowie Grundbücher einzusehen, soweit sie Eintragungen zur Schuldnerin enthalten.
Gleichzeitig setzte das Gericht alle laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin aus, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Neue Vollstreckungen wurden ebenfalls untersagt.
Mit dieser Anordnung hat das Amtsgericht Charlottenburg die Kontrolle über die wirtschaftlichen Aktivitäten der DaxBau GmbH vorläufig gesichert. Der bestellte Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob die finanziellen Mittel der Gesellschaft ausreichen, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen, und ob Möglichkeiten bestehen, den Geschäftsbetrieb fortzuführen oder zu sanieren.
Damit tritt das Verfahren in eine entscheidende Phase, in der sich das Schicksal der DaxBau GmbH und ihrer Gläubiger klären wird.