Am Landesgericht Salzburg ist eine 15-jährige Schülerin wegen minderschweren Raubes, Nötigung und Diebstahls schuldig gesprochen worden. Sie erhielt eine Zusatzstrafe von acht Monaten bedingt, die zu einer bereits bestehenden Bewährungsstrafe von vier Monaten hinzukommt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Nach den Ermittlungen hatte die Jugendliche im April gemeinsam mit einem strafunmündigen Komplizen in einer Bahnhofsunterführung in Bischofshofen (Pongau) zwei andere Jugendliche überfallen. Einer der Burschen wurde zu Boden gestoßen, geschlagen und beraubt. Zudem wurde ihr vorgeworfen, zusammen mit Freunden einen E-Kiosk geplündert zu haben.
Beim Prozess zeigte sich die Angeklagte geständig und reuig. Sie erschien diesmal freiwillig zum Termin, nachdem sie beim ersten Verhandlungstag unentschuldigt gefehlt hatte. Laut ihrem Bewährungshelfer lebt die 15-Jährige derzeit in einer betreuten Wohngruppe, wo sie versucht, ihr Drogenproblem zu überwinden und wieder Stabilität in ihren Alltag zu bringen.
Die junge Frau erklärte, sie wolle ihren Mittelschulabschluss nachholen und anschließend eine Lehre als Köchin oder Kellnerin beginnen. Der Schöffensenat bescheinigte ihr eine positive Entwicklungsperspektive. Der vorsitzende Richter betonte, die Strafe solle vor allem „eine Chance zur Bewährung und zum Neuanfang“ bieten.