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Insolvenzantrag gegen die JR Grundstücksverwaltung GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 56 IN 35/25

Das Amtsgericht Lüneburg hat am 3. November 2025 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JR Grundstücksverwaltung GmbH, Im Schießgraben 5, 21335 Lüneburg, entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen.

Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Rüdiger Stieler, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter der Nummer HRB 206070 eingetragen. Mit dem Beschluss stellte das Gericht fest, dass die vorhandenen Vermögenswerte der Gesellschaft nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, wie es § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) vorsieht.

Damit gilt die JR Grundstücksverwaltung GmbH nach der Entscheidung des Gerichts als vermögenslos. In der Praxis bedeutet dies, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, da bereits die Gerichtskosten und die Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht gedeckt werden könnten. Eine Verteilung von Vermögenswerten an Gläubiger ist somit ausgeschlossen.

Gläubiger, die Forderungen gegen die Gesellschaft geltend gemacht haben, können ihre Ansprüche daher nicht im Wege eines Insolvenzverfahrens durchsetzen. Üblicherweise wird in einem solchen Fall die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister vorbereitet, sofern keine weiteren Vermögenswerte auftauchen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Lüneburg – Insolvenzgericht –, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das Verfahren. Das Amtsgericht Lüneburg hat damit bestätigt, dass bei der JR Grundstücksverwaltung GmbH keine ausreichenden Mittel mehr vorhanden sind, um ein ordnungsgemäßes Insolvenzverfahren durchzuführen.

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