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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die FRVT Gastronomie- und Handelsgesellschaft mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3611 IN 10558/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 27. Oktober 2025 um 11:30 Uhr im Verfahren über den Antrag der

FRVT Gastronomie- und Handelsgesellschaft mbH,
Mommsenstraße 45, 10629 Berlin,
(Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 91075),
vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Groth,

folgende Anordnungen getroffen (§§ 21, 22 InsO):

  • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin, bestellt.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt; bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, für die zukünftige Insolvenzmasse ein Sonderkonto einzurichten und zu führen, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Drittschuldnern wird untersagt, an die Schuldnerin zu leisten; Zahlungen dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und alle notwendigen Auskünfte einzuholen, um die Masse zu sichern.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 27. Oktober 2025

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