Dark Mode Light Mode
BBZ-Engineering GmbH: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen
Insolvenzantrag gegen Immobilien-Dienst Holding AG mangels Masse abgewiesen
Generalstaatsanwaltschaft München

Insolvenzantrag gegen Immobilien-Dienst Holding AG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 35 IN 1/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Immobilien-Dienst Holding (DID) Aktiengesellschaft mit Sitz in der Mittelstraße 18, 31275 Lehrte, hat das Amtsgericht Gifhorn am 28. Oktober 2025 eine weitreichende Entscheidung getroffen. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRB 207049 geführte Gesellschaft wurde vertreten durch ihren Vorstand Carsten Bücksch, wohnhaft in Melle.

Mit der Entscheidung stellt das Gericht fest, dass nicht genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um selbst die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Damit entfällt die Möglichkeit einer geregelten Abwicklung über die Insolvenzordnung – ein Umstand, der sowohl für Gläubiger als auch für potenzielle Geschäftspartner gravierende Auswirkungen hat. Forderungen bleiben voraussichtlich unbefriedigt, ein Ausgleich der Verbindlichkeiten erscheint unmöglich.

Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit. Von der Entscheidung betroffen sind sowohl die Gesellschaft selbst als auch der Antragsteller, denen gemäß der beigefügten Rechtsmittelbelehrung die Möglichkeit offensteht, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einzulegen. Diese ist direkt beim Amtsgericht Gifhorn einzureichen.

Das Verfahren ist damit rechtlich zwar abgeschlossen, wirtschaftlich jedoch ein deutliches Zeichen für das Scheitern der Aktiengesellschaft. Ob nach der Abweisung des Verfahrens ein Antrag auf Löschung aus dem Handelsregister gestellt wird oder ob weitere rechtliche Schritte folgen, bleibt abzuwarten.

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet der Versuch, für das Unternehmen eine geordnete Sanierung oder Liquidation auf juristischem Wege einzuleiten. Die Gläubiger dürften nun auf einem Großteil ihrer Forderungen sitzen bleiben.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

BBZ-Engineering GmbH: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Next Post

Generalstaatsanwaltschaft München