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Vorläufige Eigenverwaltung für Krankenhaus Geesthacht GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 157/25

Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 28. Oktober 2025 um 14:00 Uhr im Verfahren über den Antrag der

Krankenhaus Geesthacht GmbH,
Am Runden Berge 3, 21502 Geesthacht,
(Handelsregister: Amtsgericht Lübeck, HRB 147 GE),
vertreten durch den Geschäftsführer,

folgende Anordnungen zur vorläufigen Eigenverwaltung getroffen (§ 270b Abs. 1 Satz 1 InsO):

  • Es wird vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.
  • Zum vorläufigen Sachwalter wird Rechtsanwalt Andreas Romey, Großer Burstah 44, 20457 Hamburg, bestellt.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt; begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt (§§ 21 Abs. 2 Nr. 3, 270c Abs. 3 InsO).
  • Der Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage zu prüfen und die Geschäftsführung sowie Ausgaben zu überwachen.
  • Die Schuldnerin darf nur unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters über die künftige Insolvenzmasse verfügen.
  • Zahlungen – insbesondere auf Sozialversicherungsbeiträge – dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters geleistet werden.
  • Der Sachwalter wird beauftragt, bis zum 3. November 2025 mitzuteilen, ob Gründe gegen die Eigenverwaltung vorliegen, und zu prüfen, ob anfechtbare Vermögensverschiebungen erfolgt sind (§ 133 Abs. 4 InsO).
  • Zudem hat er über die Eigenverwaltungsplanung, Buchführung, Finanzlage und mögliche Haftungsansprüche zu berichten (§ 270c InsO).

Amtsgericht Schwarzenbek – Insolvenzgericht – 28. Oktober 2025

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