Aktenzeichen: 97 IN 152/25
Ein weiteres Unternehmen aus der Energiebranche gerät in wirtschaftliche Turbulenzen: Das Amtsgericht Bonn hat am 29. Oktober 2025 um 10:21 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Die Energiemacher GmbH & Co. KG eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 7059 eingetragene Gesellschaft hat ihren Sitz in der Neue Poststraße 15, 53721 Siegburg.
Als persönlich haftender Gesellschafter fungiert die Die Energiemacher Verwaltungsges. mbH, eingetragen unter HRB 16497 beim Amtsgericht Siegburg. Diese wiederum wird vertreten durch die Geschäftsführer Sven Heinz Hellmuth, wohnhaft in Stadtlauringen, sowie Louis Lucca Weber und Volker Herdick, beide mit Sitz in Troisdorf.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Wilbert aus Bonn bestellt, dessen Kanzlei sich in der Meckenheimer Allee 148, 53115 Bonn befindet. Mit der gerichtlichen Verfügung übernimmt Wilbert ab sofort eine zentrale Rolle in der wirtschaftlichen Kontrolle des Unternehmens. Ziel ist es, das verbleibende Vermögen zu sichern, Gläubigerinteressen zu wahren und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung vorzubereiten.
Im Zuge der Anordnung wurden sämtliche Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin untersagt, sofern sie nicht zuvor die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erhalten haben. Diese Maßnahme verhindert unautorisierte Zugriffe oder Vermögensverschiebungen und trägt zur Wahrung der Masse bei.
Gleichzeitig wurde den Drittschuldnern – also jenen, die der Gesellschaft gegenüber Leistungen schulden – ausdrücklich untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Vielmehr ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einziehung von Forderungen und zur Entgegennahme eingehender Gelder befugt. Die Leistungspflicht besteht nun unter strikter Beachtung der gerichtlichen Vorgaben.
Auch Zwangsvollstreckungen gegen das bewegliche Vermögen der Gesellschaft wurden mit sofortiger Wirkung untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen – etwa Arrestbeschlüsse oder einstweilige Verfügungen – sind bis auf Weiteres eingestellt, es sei denn, unbewegliches Vermögen ist betroffen.
Mit der Einsetzung von Rechtsanwalt Michael Wilbert beginnt nun die erste Phase eines möglicherweise langwierigen Insolvenzverfahrens. Ob eine Restrukturierung Aussicht auf Erfolg hat oder ob die Gesellschaft abgewickelt werden muss, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Das Verfahren wird mit Aufmerksamkeit beobachtet, zumal Die Energiemacher GmbH & Co. KG in der Region ein bekanntes Unternehmen in der Energie- und Umwelttechnik war.