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Vorläufige Insolvenzverwaltung über KNCO Deutschland GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 107 IN 63/25

Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat am 23. Oktober 2025 um 15:19 Uhr im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KNCO Deutschland GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Lebacher Straße 4, 66113 Saarbrücken, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer HRB 100667 eingetragen. Sie wird gesetzlich durch ihre Geschäftsführer Philippe Guillen und Jean-Michel Costaséque vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, dessen Kanzlei sich in der Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken, befindet.

Mit dem Beschluss wurde der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Damit geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Gesellschaft, einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und sonstigen Forderungen, vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

Zugleich wurden alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die KNCO Deutschland GmbH – einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung – untersagt, soweit keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Die Schuldner der KNCO Deutschland GmbH wurden aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Durch diese Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung geschützt und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage ermöglicht wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Schiebe wird nun die Aufgabe übernehmen, die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin zu sichern, den Geschäftsbetrieb zu überwachen und dem Gericht Bericht über die Aussichten einer Fortführung des Unternehmens zu erstatten.

Mit der Anordnung vom 23. Oktober 2025 tritt die KNCO Deutschland GmbH in die entscheidende Phase des Insolvenzeröffnungsverfahrens, in der über die Zukunft des Unternehmens und die möglichen Sanierungs- oder Abwicklungsoptionen entschieden werden wird.

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  1. Das Mutterunternehmen KNCO Frankreich ist bereits seit Sommer insolvent und die Firma zwischenzeitlich aufgelöst. In Folge kann auch KNCO Deutschland GmbH alleine nicht fortbestehen. Dennoch ist das Insolvenzverfahren KNCODeurschland GmbH bis heute nicht eröffnet. Ich bin als Mitarbeiter betroffen und stehe seit September ohne Einkommen da, da auch das Arbeitsamt Insolvenzausfallgeld erst ab Insolvenzeröffnung zahlt

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