Aktenzeichen: 67g IN 326/25
Das Amtsgericht Hamburg hat am 24. Oktober 2025 um 12:40 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Süderstraße 282, 20537 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 44791 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Jens Erik Hilgerloh, Christian Krause und Nima Kalantari gesetzlich vertreten. Der Unternehmensgegenstand umfasst sowohl die Vermietung von Kraftfahrzeugen als auch den Handel mit Fahrzeugen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, bestellt. Er hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen sowie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen.
Das Gericht ordnete an, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Damit liegt die Kontrolle über das Vermögen der STAR CAR GmbH bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter.
Darüber hinaus wurde den Drittschuldnern – also Kunden, Vertragspartnern oder sonstigen Schuldnern des Unternehmens – untersagt, weiterhin Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Diese sind verpflichtet, alle Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Dr. Morgen ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Ebenfalls wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die STAR CAR GmbH untersagt. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Mit dieser Entscheidung soll sichergestellt werden, dass das Vermögen des Unternehmens bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung erhalten bleibt und keine Vermögensverschiebungen erfolgen, die die Gläubiger benachteiligen könnten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob das Unternehmen – eine bekannte Größe im Bereich der Autovermietung – fortgeführt oder saniert werden kann, oder ob eine geordnete Abwicklung notwendig wird.
Mit dem Beschluss vom 24. Oktober 2025 hat das Amtsgericht Hamburg den Grundstein für die weitere insolvenzrechtliche Prüfung der STAR CAR GmbH gelegt.