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Vorläufige Insolvenzverwaltung über GridParity AG next generation photovoltaic angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1542 IN 3786/25

Das Amtsgericht München hat am 24. Oktober 2025 im Verfahren über den Antrag der GridParity AG next generation photovoltaic die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Siemensstraße 8, 85221 Dachau, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) unter der Nummer HRB 14381 FF eingetragen und wird durch den Vorstand Dr. Erich Merkle vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Landsberger Straße 191, 80687 München, bestellt. Er ist erreichbar unter Telefon +49 (89) 21 23 14-0, Telefax +49 (89) 21 23 14-30, E-Mail: mail@lecon.eu.

Mit dem Beschluss ordnete das Gericht an, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Damit liegt die Verwaltung der finanziellen Mittel bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in den Händen des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Darüber hinaus wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt und einstweilen eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen der Gesellschaft auf ein Verfahrenskonto einzuziehen. Drittschuldner – also Geschäftspartner, die Zahlungen an die GridParity AG schulden – dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser einer Zahlung an die Schuldnerin nicht ausdrücklich zustimmt. Ebenso ist der Verwalter berechtigt, Kassenguthaben auf das Verfahrenskonto zu überführen.

Zudem darf der Insolvenzverwalter zur Vorfinanzierung von Insolvenzgeld Verbindlichkeiten bis zu einer Höhe von 10.000 Euro eingehen (§ 55 Abs. 2 InsO analog), um die Zahlung von Zinsen oder Bearbeitungsentgelten sicherzustellen.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Situation der GridParity AG next generation photovoltaic zu gewährleisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die Finanzlage analysieren und feststellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eine Sanierung oder Fortführung des Unternehmens möglich ist.

Mit der Anordnung vom 24. Oktober 2025 hat das Amtsgericht München die rechtliche Grundlage geschaffen, um die Vermögensinteressen der Gläubiger zu wahren und den Fortgang des Unternehmens im Bereich der Photovoltaiktechnologie geordnet zu prüfen.

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