Aktenzeichen: 9 IN 1800/25
Das Amtsgericht Stuttgart hat am 22. Oktober 2025 um 11:00 Uhr im Verfahren über den Antrag der HAK Hotel am Klostersee GmbH & Co. KG eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin mit Sitz in der Burghaldenstraße 6, 71065 Sindelfingen, wird durch den geschäftsführenden Gesellschafter Martin Heinrich vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRA 242584 eingetragen.
Mit dem Beschluss reagierte das Gericht auf den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Gesellschaft. Ziel der angeordneten Maßnahmen ist es, nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern und das vorhandene Vermögen zu sichern (§§ 21, 22 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Illig bestellt, dessen Kanzlei sich in der Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart, befindet. Er ist telefonisch unter 0711 2255830 und per Fax unter 0711 22558320 erreichbar.
Das Gericht ordnete an, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Damit wurde die Verfügungsbefugnis der Geschäftsführung erheblich eingeschränkt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob die finanziellen Mittel ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Darüber hinaus wurde der Schuldnerin ausdrücklich untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in diesem Bereich geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist befugt, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 7. Februar 2019 – IX ZR 47/18 und vom 24. Januar 2019 – IX ZR 110/17) zu eröffnen.
Zudem wurde verfügt, dass Zahlungen an die Schuldnerin durch Drittschuldner künftig ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten sind. Die kreditführenden Banken der HAK Hotel am Klostersee GmbH & Co. KG sind verpflichtet, dem Insolvenzverwalter vollständige Auskünfte über die Kontoverhältnisse der Schuldnerin zu erteilen.
Ferner ist Rechtsanwalt Illig berechtigt, die Geschäftsräume des Hotels zu betreten, Einsicht in die Bücher und Unterlagen zu nehmen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern.
Mit dieser Anordnung wird das Insolvenzgericht die wirtschaftliche Lage des Hotelbetriebs umfassend prüfen lassen. Ob das Hotel am Klostersee eine Sanierungsperspektive hat oder das Insolvenzverfahren eröffnet werden muss, wird sich nach Abschluss der Ermittlungen des vorläufigen Insolvenzverwalters entscheiden.
Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Mit der Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters tritt für das traditionsreiche Sindelfinger Hotel eine entscheidende Phase ein: Es geht nun um die Sicherung des Betriebs und die Prüfung möglicher Wege zur wirtschaftlichen Stabilisierung.