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Scarabeo Beteiligungen GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht greift angesichts unklarer Geschäftsführeraufenthalte ein

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

810 IN 465/25 S-82-

Frankfurt am Main – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Scarabeo Beteiligungen GmbH hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 15. Oktober 2025 um 14:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die im Handelsregister unter HRB 135431 eingetragene Gesellschaft mit Sitz am Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, befindet sich somit unter gerichtlicher Aufsicht.

Bemerkenswert an dem Fall ist, dass beide Geschäftsführer, Vadims Razevskis und Charithy Grace Afia Adu-Gyamfi, zum Zeitpunkt der Anordnung unbekannten Aufenthalts sind. Dieser Umstand dürfte die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zusätzlich verschärft haben und unterstreicht die Dringlichkeit der gerichtlichen Maßnahmen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Frankfurter Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, bestellt. Ihm obliegt es nun, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und deren finanzielle Lage zu überprüfen. Die Gesellschaft ist fortan in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt: Verfügungen dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden.

Diese Maßnahme gemäß den §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) soll verhindern, dass durch eigenmächtiges oder unkontrolliertes Handeln Vermögenswerte zum Nachteil der Gläubiger geschmälert oder entzogen werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der unklaren Geschäftsführung steht nun die vollständige Kontrolle und Prüfung der wirtschaftlichen Situation durch den vorläufigen Insolvenzverwalter im Fokus.

Wie es mit der Scarabeo Beteiligungen GmbH weitergeht – ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt oder alternative Wege der Abwicklung oder Sanierung gefunden werden – wird sich in den kommenden Wochen durch die Arbeit des vorläufigen Verwalters entscheiden. Die Veröffentlichung der Anordnung erfolgte über das zentrale Insolvenzbekanntmachungsportal.

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