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Adria Power GmbH: Zwei Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen – Gericht sieht keine Grundlage für reguläres Verfahren

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

22 IN 203/25 und 22 IN 293/25

Tübingen – Gleich zwei Insolvenzanträge über das Vermögen der Adria Power GmbH, Jurastraße 27/1 in 72072 Tübingen, sind vom Amtsgericht Tübingen am 7. Oktober 2025 abgewiesen worden. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 790127 eingetragene Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Jovan Tanchevski, sah sich zunächst selbst veranlasst, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Kurz darauf beantragte auch eine Gläubigerin die Verfahrenseröffnung – beide Verfahren endeten jedoch bereits im ersten Schritt: mangels Masse.

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 22 IN 203/25 entschied das Insolvenzgericht, dass das von der Adria Power GmbH selbst beantragte Verfahren nicht eröffnet wird, da keine ausreichenden finanziellen Mittel vorhanden sind, um selbst die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Auch im parallel laufenden Fremdantrag (22 IN 293/25), eingereicht von einer antragstellenden Gläubigerin, kam das Gericht zu demselben Ergebnis: Es fehlt an einer realistischen Masse, um das Verfahren durchzuführen.

Die sogenannte „mangelnde Masse“ ist ein häufiges Hemmnis in Insolvenzfällen kleinerer oder wirtschaftlich vollständig ausgelaugter Unternehmen. Bereits im Vorfeld der eigentlichen Verfahrensabwicklung prüft das Gericht, ob wenigstens die Mindestkosten – etwa für einen Insolvenzverwalter und die Verfahrensorganisation – gedeckt wären. Ist dies nicht der Fall, bleibt dem Gericht nur die sofortige Ablehnung des Antrags. Die Folge: Gläubiger bleiben in aller Regel auf ihren offenen Forderungen sitzen, da keine offizielle Verwertung des verbliebenen Vermögens mehr erfolgt.

Für Gläubiger der Adria Power GmbH ist die Entscheidung ein herber Rückschlag. Ohne eröffnetes Verfahren entfallen Möglichkeiten wie die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle oder eine anteilige Quote aus verwerteten Unternehmenswerten. Auch die strafrechtliche Aufarbeitung möglicher Insolvenzvergehen bleibt – zumindest aus dem Insolvenzverfahren heraus – zunächst außen vor.

Den Beteiligten steht der Weg der sofortigen Beschwerde offen. Diese muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Tübingen eingereicht werden. Dennoch gilt in der Praxis: Wird ein Verfahren mangels Masse abgewiesen, ist die wirtschaftliche Lage des betroffenen Unternehmens meist derart aussichtslos, dass auch ein Rechtsmittel nur selten zu einem anderen Ergebnis führt.

Mit der doppelten Abweisung ist das Kapitel Insolvenzverfahren für die Adria Power GmbH zumindest aus juristischer Sicht vorerst beendet – die wirtschaftlichen und praktischen Folgen für Gläubiger, Geschäftspartner und den Geschäftsführer dürften jedoch noch lange nachwirken.

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