Im Insolvenzverfahren IN 55/25 über das Vermögen der Wasserwerk Saloppe GmbH, Brockhausstraße 5, 01099 Dresden (HRB 46556, Amtsgericht Dresden), hat das Amtsgericht Augsburg am 8. Oktober 2025 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Die Gesellschaft, vertreten durch Gesellschafter Miljenko Salopek, wurde von der Kanzlei Tholen, Bradler & Kollegen, Siemensstraße 3, 52525 Heinsberg, vertreten.
Nachdem die antragstellende Gläubigerin am 7. Oktober 2025 die Hauptsache für erledigt erklärt hatte, hob das Gericht die mit Beschluss vom 14. März 2025 angeordnete einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, die Zustimmungsbedürftigkeit von Verfügungen der Schuldnerin sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 InsO auf.
Amtsgericht Augsburg, 8. Oktober 2025