Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 105 IN 28/25 hat das Amtsgericht Saarbrücken – Außenstelle Sulzbach – am 9. Oktober 2025 um 08:36 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der BWF – Beteiligungsgesellschaft mbH angeordnet.
Die Gesellschaft mit Sitz im Saarpfalz-Park 112, 66450 Bexbach, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer HRB 3880 eingetragen und wird durch ihre Geschäftsführung vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken, bestellt.
Das Gericht verhängte ein allgemeines Verfügungsverbot über das Vermögen der Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Insolvenzordnung (InsO). Damit geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen der Gesellschaft – einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen – auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Zugleich wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen und sonstige Leistungen nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung an den Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Saarbrücken die wirtschaftlichen Aktivitäten der BWF – Beteiligungsgesellschaft mbH unter gerichtliche Kontrolle gestellt. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung und Erhaltung des Unternehmensvermögens, um eine geordnete Prüfung der finanziellen Lage und eine mögliche Sanierung oder ordnungsgemäße Abwicklung des Unternehmens zu ermöglichen.