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Amtsgericht Koblenz hebt Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Gothab ProInvest GmbH auf

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren 21 IN 99/25 über das Vermögen der Gothab ProInvest GmbH, Friedrich-Mohr-Straße 1, 56070 Koblenz, hat das Amtsgericht Koblenz am 09. Oktober 2025 um 11:50 Uhr beschlossen, die bislang bestehenden Sicherungsmaßnahmen aufzuheben.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 30650 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Yasir Raad Abdulameer Al-Najjar, Mirker Straße 61, 42105 Wuppertal, vertreten.

Mit dem aktuellen Beschluss wurden sowohl das am 02. Juni 2025 angeordnete allgemeine Veräußerungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO als auch die Einstellung aller Vollstreckungsmaßnahmen aufgehoben.

Der Beschluss erging nach Erledigung der Hauptsache – das bedeutet, dass das Insolvenzverfahren nicht weitergeführt wird, weil der Insolvenzanlass entfallen ist oder sich anderweitig erledigt hat.

Damit sind die rechtlichen Beschränkungen der Vermögensverfügungen der Gothab ProInvest GmbH aufgehoben, und etwaige Vollstreckungen können wieder aufgenommen werden.

Amtsgericht Koblenz – Abteilung 21,
Beschluss vom 09. Oktober 2025.

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