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Vorläufige Insolvenzverwaltung für BayCon Development GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht München hat im Verfahren 1500 IN 2463/25 am 10. Oktober 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der BayCon Development GmbH & Co. KG, Kolpingring 18, 82041 Oberhaching, angeordnet.

Die Schuldnerin wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Baycon Grundbesitz GmbH, deren Geschäftsführer Stefan Binder ist. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRA 106253 beim Amtsgericht München eingetragen.

Schutzmaßnahmen für das Schuldnervermögen

Zur Sicherung des Vermögens der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen gemäß § 21 Insolvenzordnung (InsO) wurde mit dem Beschluss vom 10.10.2025 um 10:00 Uhr angeordnet:

  • Die Einsetzung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin
  • Die Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin, sodass Verfügungen nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind – darunter fällt insbesondere auch die Einziehung von Außenständen.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Yu-Jin Embacher, Tal 4, 80331 München, bestellt. Sie ist unter der Telefonnummer +49 (89) 5528627-0 sowie per Fax unter +49 (89) 5528627-10 erreichbar.

Hinweise zum Rechtsbehelf

Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden. Die Frist zur Einlegung beträgt zwei Wochen ab der ersten wirksamen Bekanntgabe (Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München (Pacellistraße 5, 80333 München) einzulegen.

Für bestimmte Beteiligte, insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Behörden, besteht die Pflicht zur elektronischen Einreichung unter Beachtung der ERVV und § 130a ZPO.

Mit dieser Maßnahme hat das Gericht einen wichtigen Schritt zur geordneten Durchführung des Insolvenzverfahrens eingeleitet und den Schutz des Schuldnervermögens in die Verantwortung der vorläufigen Verwalterin übertragen.

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