Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 IN 80/25 hat das Amtsgericht Zweibrücken – Insolvenzgericht – am 8. Oktober 2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Alta GmbH Personalleasing und Industriemontage angeordnet.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Münchener Straße 10 (Raum 23), 66482 Zweibrücken, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter der Nummer HRB 31561 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Geatoni Mannoni aus Frankreich vertreten.
Mit dem Beschluss ordnete das Gericht an, dass Verfügungen des Unternehmens nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Diese Maßnahme dient der Sicherung des Schuldnervermögens, um eine geordnete Prüfung der finanziellen Situation zu ermöglichen und eine mögliche Benachteiligung der Gläubiger zu verhindern.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Dipl.-Betriebswirtin (AfAS) Simone Gisdal, Kirchwies 4, 66119 Saarbrücken, bestellt. Sie ist telefonisch unter 0681 / 87625-0, per Fax unter 0681 / 87625-100 sowie per E-Mail unter saarbruecken@schultze-braun.de erreichbar.
Darüber hinaus wurden die Schuldner der Gesellschaft – also Personen oder Unternehmen, die Verbindlichkeiten gegenüber der Alta GmbH haben – ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Zweibrücken eingesehen werden.
Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Zweibrücken den ersten Schritt zur Sicherung und Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Alta GmbH eingeleitet. Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll gewährleisten, dass keine weiteren Vermögenswerte verloren gehen und die Gläubigerinteressen gewahrt bleiben, bis über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entschieden wird.