Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 66 IN 157/25 hat das Amtsgericht Norderstedt – Insolvenzgericht – am 9. Oktober 2025 um 11:20 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Anni Joseph Verwaltungs GmbH angeordnet.
Die Schuldnerin mit Sitz in der Rugenbarg 69, 22848 Norderstedt, wird durch ihre Geschäftsführerin Anni Joseph vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 23676 KI eingetragen.
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen im Sinne des § 21 Abs. 1 und 2 Insolvenzordnung (InsO) wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Diese Regelung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Ellen Meyer-Sommer, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, bestellt. Sie ist telefonisch unter 040 / 808136400 erreichbar.
Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Norderstedt die Vermögenswerte der Gesellschaft unter gerichtlichen Schutz gestellt, um eine mögliche Gefährdung der Gläubigerinteressen zu verhindern. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin obliegt nun die Aufgabe, das vorhandene Vermögen zu sichern, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und festzustellen, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Anni Joseph Verwaltungs GmbH erfolgen kann.
Der Beschluss markiert den Beginn der vorläufigen Insolvenzphase, in der die Geschäftsführung nur noch eingeschränkt handlungsfähig ist. Gleichzeitig schafft die gerichtliche Anordnung die Grundlage für eine transparente und rechtssichere Klärung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft.