Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der K.Consulting GmbH hat das Amtsgericht Kaiserslautern am 6. Oktober 2025 um 11:15 Uhr die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung erlassen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 IN 88/25 geführt.
Die K.Consulting GmbH mit Sitz Im Wiesengrund 11, 66871 Reichweiler, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Alexander Klein, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter der Nummer HRB 33726 eingetragen.
Ziel der gerichtlichen Maßnahme ist es, das vorhandene Vermögen der Antragstellerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu sichern. In diesem Zusammenhang wurde angeordnet, dass sämtliche Verfügungen der K.Consulting GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam sind. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte der Gesellschaft ohne Kontrolle abfließen und so eine Benachteiligung potenzieller Gläubiger eintritt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Europaallee 29, 66113 Saarbrücken. Er übernimmt nun die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und eine geordnete Vorbereitung auf ein mögliches Hauptverfahren zu gewährleisten. Für Rückfragen ist die Kanzlei unter der Telefonnummer 0681/992657-0 sowie per Fax an 0681/992657-29 erreichbar.
Der vollständige Beschluss mit allen Einzelheiten sowie der Rechtsmittelbelehrung kann bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts am Amtsgericht Kaiserslautern eingesehen werden.
Mit dieser Anordnung ist ein entscheidender Schritt im Verfahren 1 IN 88/25 eingeleitet, der über die Zukunft der K.Consulting GmbH entscheiden wird – sei es im Rahmen einer Sanierung oder im Zuge einer möglichen Abwicklung im Regelinsolvenzverfahren.