Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RSP Beteiligungs-GmbH hat das Amtsgericht Hannover mit Beschluss vom 2. Oktober 2025 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 902 IN 204/25 – 7 – geführt.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Dieselstraße 37f, 30827 Garbsen, vertreten durch ihren Geschäftsführer Rainer Spekowius, war im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Nummer HRB 215265 eingetragen. Als Beteiligungsgesellschaft hatte sie ihren Tätigkeitsschwerpunkt in der Verwaltung und dem Halten von Unternehmensbeteiligungen.
Grundlage der Entscheidung ist § 26 Abs. 1 InsO, wonach ein Insolvenzantrag abzuweisen ist, wenn das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens – etwa für die Bestellung eines Insolvenzverwalters – zu decken. Damit endet das Verfahren bereits im Antragsstadium. Für Gläubiger bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen voraussichtlich nicht im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens geltend machen können.
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts beim Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung, Hamburger Allee 26, 30161 Hannover einsehbar.
Gegen die Entscheidung kann die antragstellende Partei innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Hannover einzureichen und kann auch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) übermittelt werden.
Mit der Abweisung im Verfahren 902 IN 204/25 – 7 – ist der Versuch, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der RSP Beteiligungs-GmbH einzuleiten, gescheitert. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist nur denkbar, wenn künftig neue, zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden.