Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heroes AG hat das Amtsgericht Göttingen am 7. Oktober 2025 entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 74 IN 73/25 GOE geführt.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Nonnenstieg 35, 37075 Göttingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Nummer HRB 23265, wurde durch Vorständin Natella Kokaya vertreten. Der Geschäftszweck der Aktiengesellschaft ist im Beschluss nicht näher beschrieben, doch die Firmenstruktur legt eine wirtschaftlich aktive Unternehmung nahe.
Gemäß § 26 Abs. 1 InsO wurde der Antrag abgewiesen, weil keine ausreichenden Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten zur Verfügung stehen. In einem solchen Fall ist die Durchführung eines Insolvenzverfahrens rechtlich nicht möglich, da schon die anfänglichen Ausgaben – etwa für die Bestellung eines Insolvenzverwalters – nicht gedeckt werden können. Dies deutet in der Regel auf eine vollständige Zahlungsunfähigkeit ohne verwertbares Vermögen hin.
Der vollständige Beschluss ist bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts in Göttingen einsehbar.
Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie jede durch die Entscheidung beschwerte Partei sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Göttingen – Insolvenzgericht, Berliner Straße 8 / Eingang Maschmühlenweg 11, Postfach 1143, 37070 Göttingen einzureichen. Auch eine Einreichung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ist möglich.
Mit dem Beschluss im Verfahren 74 IN 73/25 GOE ist die beabsichtigte Einleitung eines Insolvenzverfahrens über die Heroes AG vorerst gescheitert. Ob durch ein Rechtsmittel eine Überprüfung dieser Entscheidung angestrebt wird, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch: Eine Fortsetzung des Verfahrens hängt nun maßgeblich davon ab, ob noch finanzielle Mittel aufgebracht oder Dritte bereit sind, die Kosten zu übernehmen.