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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die 123 Shared Mobility Germany GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der 123 Shared Mobility Germany GmbH hat das Amtsgericht Deggendorf am 8. Oktober 2025 um 10:20 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 143/25 geführt.

Die Schuldnerin hat ihren Sitz in der Scheibler Straße 1a, 94447 Plattling und ist beim Amtsgericht Deggendorf unter der Handelsregisternummer HRB 5612 eingetragen. Als Geschäftsführer tritt Peter Baumgartner auf. Das Unternehmen ist im Bereich der Mobilitätsdienstleistungen tätig und auf die Bereitstellung von geteilten Fahrzeuglösungen spezialisiert.

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wurde gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Maßnahme dient dazu, eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage vorzubereiten und einen möglichen Vermögensabfluss zu verhindern.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl bestellt. Er führt seine Kanzlei in der Galgenbergstraße 2, 93053 Regensburg und ist unter der Telefonnummer +49(941)2807370 sowie per Telefax unter +49(941)2807379 erreichbar.

Zugleich wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Einschränkung betrifft auch die Einziehung von Außenständen. Ziel ist es, die Kontrolle über alle wirtschaftlichen Aktivitäten der Schuldnerin sicherzustellen und die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Mit dieser Entscheidung ist ein bedeutender Schritt im Verfahren IN 143/25 eingeleitet. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft prüfen und bewerten, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens vorliegen.

Die vollständige Entscheidung mit Rechtsmittelbelehrung kann bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts am Amtsgericht Deggendorf eingesehen werden. Gläubiger und Beteiligte haben die Möglichkeit, gegen die Anordnung innerhalb der gesetzlichen Frist sofortige Beschwerde einzulegen.

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