Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Saalbaum Intercargo GmbH hat das Amtsgericht Ansbach am 8. Oktober 2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 2 IN 218/25 geführt.
Die Schuldnerin mit Sitz in der Ritter-Konrad-Straße 8, 91720 Absberg, vertreten durch ihren Geschäftsführer Horst Saalbaum, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach unter der Nummer HRB 5432 eingetragen.
Zur Sicherung des Unternehmensvermögens vor nachteiligen Veränderungen wurde gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters angeordnet. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass während der laufenden Prüfung des Insolvenzantrags Vermögenswerte der Gesellschaft gefährdet oder veräußert werden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Volker Böhm bestellt. Seine Kanzlei hat ihren Sitz in der Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg und ist unter der Telefonnummer +49(911)60079-0 sowie per Telefax an +49(911)60079-10 erreichbar.
Nach Maßgabe des Beschlusses sind Verfügungen der Saalbaum Intercargo GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft auch das Einziehen offener Forderungen (Außenstände) durch die Schuldnerin. Ziel dieser Regelung ist es, die Masse der Gesellschaft zu sichern und Gläubigerinteressen vorzeitig zu schützen, bevor über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Mit dieser Anordnung setzt das Amtsgericht Ansbach ein klares Signal für den Schutz des Unternehmensvermögens und die Schaffung transparenter Verhältnisse im Verfahren 2 IN 218/25. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt nun die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu analysieren und die Voraussetzungen für eine mögliche Verfahrensfortführung zu prüfen.
Die vollständige Entscheidung einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts am Amtsgericht Ansbach eingesehen werden.