Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Deutsche Konzepz UG (haftungsbeschränkt) hat das Amtsgericht Charlottenburg mit Beschluss vom 7. Oktober 2025 den Antrag abgelehnt. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 3612 IN 3352/25.
Die Schuldnerin, mit eingetragener Geschäftsanschrift in der Wilmersdorfer Straße 122–123, 10627 Berlin, wird vertreten durch den Geschäftsführer John Francis Tristan Maschewsky. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 215845 registriert und war im Geschäftszweig Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen tätig.
Grund für die Abweisung des Insolvenzantrags ist das Fehlen der zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens notwendigen finanziellen Mittel – es liegt keine die Verfahrenskosten deckende Masse vor. Damit endet das Verfahren, ohne dass ein Insolvenzverwalter bestellt oder weitere Maßnahmen zur Abwicklung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft ergriffen werden.
Diese Entscheidung bedeutet in der Praxis häufig das faktische Ende der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens, da Gläubiger ihre Forderungen nicht im Rahmen eines geordneten Verfahrens geltend machen können und auch eine Sanierung über das Insolvenzrecht ausgeschlossen ist.
Eine sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss ist möglich und muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung gemäß § 9 InsO.
Mit der Abweisung des Antrags im Verfahren 3612 IN 3352/25 endet der Versuch der Deutsche Konzepz UG, ein Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen zu eröffnen – zumindest im Rahmen des aktuell gestellten Antrags. Ob Gläubiger oder Beteiligte in der Folge weitere rechtliche Schritte einleiten, bleibt abzuwarten.