Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der F.R. Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) hat das Amtsgericht Charlottenburg am 6. Oktober 2025 um 15:45 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3614 IN 2575/25 geführt.
Die Schuldnerin, mit Sitz in der Markgrafenstraße 9 A, 10969 Berlin, wird vertreten durch den Geschäftsführer Radisav Kostic und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 257257 eingetragen. Um eine Verschlechterung der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern, wurden durch das Gericht umfassende Maßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) getroffen.
Zunächst untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen sind bis auf Weiteres einzustellen. Auf diese Weise sollen Gläubigerzugriffe unterbunden und eine geordnete Sicherung der vorhandenen Vermögenswerte gewährleistet werden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Björn-Till Till, Kurfürstendamm 66, 10707 Berlin, bestellt. Ihm obliegt die Überwachung der Schuldnerin sowie die Sicherung und Erhaltung ihres Vermögens. Er ist nicht der allgemeine Vertreter der Gesellschaft, jedoch zur Prüfung berufen, ob die Mittel der Schuldnerin ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Verfügungen über Vermögensgegenstände sind der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters gestattet. Darüber hinaus ist er berechtigt, Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Zu diesem Zweck darf er ein Insolvenzsonderkonto auf seinen eigenen Namen einrichten, das den Vorgaben des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2019 (Az. IX ZR 47/18) entspricht.
Alle Kreditinstitute, bei denen die Schuldnerin Konten unterhält, wurden verpflichtet, dem vorläufigen Verwalter umfassende Auskünfte zu erteilen. Ebenso wurde den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) untersagt, weiterhin Zahlungen an die F.R. Dienstleistungen UG zu leisten. Stattdessen sind Leistungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.
Darüber hinaus wurde Rechtsanwalt Till beauftragt, die Zustellung des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin zu veranlassen und über die erfolgten Zustellungen Nachweis zu führen. Zur weiteren Sicherung der Insolvenzmasse wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter gestattet, die Geschäftsräume einschließlich Nebenräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen sowie Einsicht in Bücher und Geschäftsunterlagen zu nehmen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und angeforderte Unterlagen herauszugeben.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem der Justiz. Sie bleibt dort für die Dauer der Wirksamkeit gespeichert und wird spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder Einstellung gelöscht.
Im Rahmen des Verfahrens 3614 IN 2575/25 wurde somit eine umfassende Überwachung der wirtschaftlichen Aktivitäten der F.R. Dienstleistungen UG eingeleitet. Die getroffenen Maßnahmen zielen darauf ab, eine spätere Insolvenzmasse zu sichern und mögliche Gläubigerinteressen bestmöglich zu wahren. Der weitere Verlauf des Verfahrens wird zeigen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben sind.